Zusammen mit den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel hat das IMG im Rahmen einer Pilotstudie untersucht, unter welchen Bedingungen zwischen 1953 und 1980 an der damaligen Psychiatrischen Universitätsklinik Basel (PUK Basel) nicht zugelassene Psychopharmaka an Patientinnen und Patienten geprüft wurden. Im Zentrum der Abklärungen ist die Frage gestanden, welche Möglichkeiten die betroffenen Patientinnen und Patienten hatten, ihr Selbstbestimmungsrecht auszuüben. Ebenfalls untersucht worden ist, ob besonders vulnerable Patientengruppen systematisch von Medikamentenprüfungen betroffen waren und wie sich die Beziehungen der Klinik zur pharmazeutischen Industrie gestalteten.
Die Pilotstudie, die im Frühjahr 2017 abgeschlossen worden ist, stellt die Prüfung neuer Wirkstoffe in den Kontext der „pharmakologischen Wende“ in der Psychiatrie und zeigt auf, wie sich die institutionellen, rechtlichen und wissenschaftlichen Rahmenbedingungen von klinischen Studien an der PUK Basel zwischen 1953 und 1980 veränderten. Obwohl es im Moment keine Hinweise darauf gibt, dass besonders vulnerable Patientengruppen (Kinder, Zwangseingewiesene) systematisch von Medikamentenprüfungen betroffen gewesen waren, belegt die Studie, dass Medikamentenprüfungen in der „Ära Kielholz“ fest zum Klinikalltag gehörten und deutlich über 1000 Patientinnen und Patienten betroffen gewesen sein dürften. Bei allen Unsicherheiten der Quellenlage muss man davon ausgehen, dass vor allem in den 1950er- und 1960er-Jahre zahlreiche Patientinnen und Patienten ohne ihr Wissen an der damaligen PUK Basel mit nicht zugelassenen Medikamenten behandelt wurden.
Die Pilotstudie listet zahlreiche offene Fragen auf, die nicht zuletzt durch Hindernisse beim Zugang zu den relevanten Quellebeständen der involvierten Pharmaunternehmen und von Swissmedic bedingt sind. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Problematik im Rahmen eines grösseren und breit abgestützten Aufarbeitungsprojekts und mehrerer universitärer Forschungsprojekte weiterzuverfolgen.